Verleihordnung
Verleihmodalitäten Tauchteam Manta Soest e.V. 1977
- Verleiher ist der Vereinsvorstand.
- Es besteht keine Verleihpflicht
- Die Ausleihe wird mit Datum und Unterschrift des Entleihers in einer dafür angelegten Liste vermerkt.
- Die Ausleihzeit beträgt max. 1 Woche oder zum vereinbartem Rückgabezeitpunkt. Zu den Trainingszeiten müssen die Geräte wieder verfügbar sein.
- Alle Gegenstände sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Die Teile sind auf Vollständigkeit und Zustand zu überprüfen und werden in der Liste mit Datum und Unterschrift quittiert
- Die Ausleihe kann nur an Vereinsmitglieder mit CMAS Brevet bzw. zur Ausbildung erfolgen. Eine Weitergabe ist nicht gestattet.
- Bei einer verspäteten Rückgabe ist ein Reuegeld von 3€ pro Tag zu zahlen, Entfällt bei schuldlosem Verzug.
- Haftung:
- Für Material und Ausrüstung haftet der Entleiher.
- Umbauten oder Basteleien sind in keinem Fall erlaubt. Im Wiederholungsfall erfolgt ein Ausleihverbot.
- Im Schadensfall kann der Entleiher / Benutzer vom Vorstand auf formlosen Antrag hin teilweise oder vollständig entlastet werden, falls
- Der Schaden auf natürlichem Verschleiß beruht
- Dem Entleiher / Benutzer keine Schuld anzulasten ist
- Entsprechende, vom Vorstand zu vertretene Gründe dafür sprechen
- Die Entscheidung des Vorstandes unter c hat einstimmig zu erfolgen.
- Schäden, Verursacher und Haftungsart werden in einer Schadensliste festgehalten, die durch die Kassenprüfer einmal jährlich überprüft wird. Bei Haftungsart c muss die Entlastung von allen Vorstandsmitgliedern in der Schadensliste quittiert werden
- Bei mehreren Leihwünschen erfolgt die Ausleihe nach Absprache bzw. Rotationsprinzip.
- Mit der Unterschrift beim Ausleihen der Ausrüstungsgegenstände erkennt Entleiher und Benutzer die jeweils gültigen Bedingungen an.
Stand 07.03.2013