Verleihordnung

Verleihmodalitäten Tauchteam Manta Soest e.V. 1977

  1. Verleiher ist der Vereinsvorstand.
  2. Es besteht keine Verleihpflicht
  3. Die Ausleihe wird mit Datum und Unterschrift des Entleihers in einer dafür angelegten Liste vermerkt.
  4. Die Ausleihzeit beträgt max. 1 Woche oder zum vereinbartem Rückgabezeitpunkt. Zu den Trainingszeiten müssen die Geräte wieder verfügbar sein.
  5. Alle Gegenstände sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Die Teile sind auf Vollständigkeit und Zustand zu überprüfen und werden in der Liste mit Datum und Unterschrift quittiert
  6. Die Ausleihe kann nur an Vereinsmitglieder mit CMAS Brevet bzw. zur Ausbildung erfolgen. Eine Weitergabe ist nicht gestattet.
  7. Bei einer verspäteten Rückgabe ist ein Reuegeld von 3€ pro Tag zu zahlen, Entfällt bei schuldlosem Verzug.
  8. Haftung:
    1. Für Material und Ausrüstung haftet der Entleiher.
    2. Umbauten oder Basteleien sind in keinem Fall erlaubt. Im Wiederholungsfall erfolgt ein Ausleihverbot.
    3. Im Schadensfall kann der Entleiher / Benutzer vom Vorstand auf formlosen Antrag hin teilweise oder vollständig entlastet werden, falls
  1. Der Schaden auf natürlichem Verschleiß beruht
  2. Dem Entleiher / Benutzer keine Schuld anzulasten ist
  3. Entsprechende, vom Vorstand zu vertretene Gründe dafür sprechen
    1. Die Entscheidung des Vorstandes unter c hat einstimmig zu erfolgen.
    2. Schäden, Verursacher und Haftungsart werden in einer Schadensliste festgehalten, die durch die Kassenprüfer einmal jährlich überprüft wird. Bei Haftungsart c muss die Entlastung von allen Vorstandsmitgliedern in der Schadensliste quittiert werden
  1. Bei mehreren Leihwünschen erfolgt die Ausleihe nach Absprache bzw. Rotationsprinzip.
  2. Mit der Unterschrift beim Ausleihen der Ausrüstungsgegenstände erkennt Entleiher und Benutzer die jeweils gültigen Bedingungen an.

 

Stand 07.03.2013